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BGH, 20.06.1991 - 1 StR 320/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzureichende Prüfung einer generalpräventiv erforderlichen Strafaussetzung zur Bewährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1990 - 2 StR 446/90
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer gleich hohen Strafe nach …
Auszug aus BGH, 20.06.1991 - 1 StR 320/91
Bei der Prüfung, ob die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung gebietet, ist es nicht ausreichend, allein auf generalpräventive Erfordernisse abzuheben; vielmehr ist diese Frage unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH StV 1991, 19, 20).
- BGH, 11.12.2013 - 2 StR 478/13
Strafzumessung bei der Anstiftung; Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung …
Bei Anwendung der Ausnahmevorschrift (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 43) des § 56 Abs. 3 StGB hat das Landgericht zudem nicht berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 25. Juli 1990 - 2 StR 270/90, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7), Untersuchungshaft verbüßt und die Tat gestanden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 1991 - 1 StR 320/91, BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 11). - BGH, 30.11.1995 - 5 StR 554/95
Strafaussetzung - Freiheitsstrafe - Bewährung - Besondere Umstände - …
Er ändert in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil dahin, daß den Angeklagten R und B Strafaussetzung zur Bewährung bewilligt wird (vgl. auch BGHR StGB § 56 III Verteidigung 11; Senat StV 1992, 13 f.; BGH, Beschluß vom 8. Januar 1993 - 2 StR 616/92 -, insoweit in StV 1993, 302 nicht abgedruckt). - BGH, 10.11.1992 - 1 StR 660/92
Leistung von Aufklärungshilfe - Berücksichtigung der besonderen Umstände des …
Vielmehr ist sie unter umfassender Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGH StV 1991, 19, 20; BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 11). - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 572/93
Anforderungen an die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung
Der Generalbundesanwalt weist zutreffend darauf hin, daß die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung allein unter Hinweis auf die vom Landgericht angeführten generalpräventiven Gründe den Anforderungen nicht genügt, die der Bundesgerichtshof für die Prüfung aufgestellt hat, ob die Verteidigung der Rechtsordnung einer Strafaussetzung entgegensteht (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7, 8, 11).